Angebotsnummer 185406891-0
Teil I - Fachpraxis
- Kreationen für besondere Anlässe (Damen und Herren)
- Klassische Haarschnitte
- Dauerwelle
- Hochsteckfrisur mit Einarbeiten eines Haarteiles
- Beurteilung, Beratung und Pflegemaßnahmen für Haar und Haut
- Pflegende und dekorative kosmetische Behandlung
- Nagelpflege- und Nageldesign
Teil II - Fachtheorie
- Gestaltung und Technik
- Kundenberatung
- Haar- und Hautbeurteilung
- Entwerfen von Frisuren und Make-up
- Theorie der Haarschneidetechniken
- Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
- Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen sowie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
- Bewertung und Beurteilung von Haarersatz
- Salonmanagement
- Unfall-, Arbeits-, Gesundheitsschutz
- Entwicklung Salonkonzept
- Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
- Personalführungskonzepte
- Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
- Informations- und Kommunikationssysteme
Zielgruppe
Gesellen im Handwerk
Abschluss
Meister/-in im Friseurhandwerk
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 500 EUR
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Friseur-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Friseur-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Zeitraum
23.07.2024 - 02.10.2024
Gebühren
Kurs: 4.010,00 €
förderfähig
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 500 EUR
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Friseur-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Friseur-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.
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