Kraftfahrzeugtechniker/in Teil II - Meisterschule

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Garantierte Durchführung

Details

Gebühren

Kurs: 4.410,00 €

förderfähig

Unterricht

18.08.2025 - 14.11.2025

mo - do 08.00 - 16.15 Uhr, fr 08.00 - 14:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 559 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

11.08.2025

Lehrgangsort

Trainings Centrum für Kraftfahrzeugtechnik

Rurstr. 160

52349 Düren

Kontakt

Lisa Graff

Tel. 0241 9674-117

weiterbildung--at--hwk-aachen.de

Servicezeiten:

Mo - Do: 8 - 16 Uhr,
Fr: 8 - 12 Uhr

Details

Angebotsnummer 185408164-0

Teil II - Fachtheorie

  • Grundlagentechnik
  • Kraftfahrzeugtechnik
  • Karosserietechnik
  • Auftragsabwicklung
  • KFZ-spezifische Betriebsführung

Teil I - Fachpraxis: startet im Nachhinein. Hierzu ist eine separate Anmeldung notwendig.

Bitte denken Sie daran, sich auch für die Teile III (Betriebswirtschaft und Recht) und IV (Ausbildung der Ausbilder) anzumelden. Alle Termine und weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.hwk-aachen.de/teil_drei und https://www.hwk-aachen.de/ada

Zielgruppe

Gesellen im Handwerk oder Fachkräfte der Industrie

Abschluss

Meister/-in im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk

Hinweis

Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!

Teilnahmebedingungen

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.

Förderung

Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.

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