Das "Meister-Studium" in Nordrhein-WestfalenStudium ohne Abitur
Zugang für beruflich Qualifizierte
Es gibt viele Wege zu einem Studium – und nicht alle führen zwangsläufig über das klassische Abitur. So gibt es in Nordrhein-Westfalen für Interessierte, die eine qualifizierte berufliche Bildung aufweisen können, verschiedene Möglichkeiten zu studieren.
Die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Aachen berät Sie über mögliche Karrierewege und die Voraussetzungen einer Hochschulzugangsberechtigung.
- Mit Meisterbrief oder Aufstiegsfortbildung: Mit einem Handwerksmeister, Techniker oder einem staatlich geprüften Betriebswirt erhalten Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können jedes Fach an jeder Universität oder Fachhochschule studieren.
- Mit Gesellenbrief: Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen, erhalten Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.
Ist beruflich Qualifizierten der Zugang zu allen Studiengängen möglich?
Zu allen Studiengängen, die zu einem Staatsexamen oder einem Bachelorabschluss führen (sog. erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss), nicht dagegen zu Masterstudiengängen, denn deren Zugangsvoraussetzung ist immer ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder der Abschluss eines akkreditierten Bachelorausbildungsganges einer Berufsakademie.
Weitere Informationen finden Sie im Netz:
- Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW) hat auf seinen Internetseiten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte zusammengestellt.
Sprechen Sie uns gerne an:
Sie erreichen die Ausbildungsberatung unter
+49 241 471-167
+49 241 471-168
oder per E-Mail unter ausbildungsberatung@hwk-aachen.de