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Was gibt es zu beachten, bevor der erste Lehrling seine Ausbildung beginnt?Nachwuchs richtig ausbilden

Die Ausbildungsberatung hilft gerne weiter:

Jürgen Schumacher

Tel. +49 241 471-167

Fax +49 241 471-103

juergen.schumacher--at--hwk-aachen.de

Ausbildungsberater für die Berufe:
Ausbaufacharbeiter, Automobilkaufmann, Bau- und Metallmaler, Bauzeichner, Bestattungsfachkraft, Beton-und Stahlbetonbauer, Buchbinder, Dachdecker, Estrichleger, Fahrradmonteur, Fliesen-, Platten und Mosaikleger, Fotograf, Gerüstbauer, Glasapparatebauer, Glaser, Glasveredler, Graveur, Hochbaufacharbeiter, Holz-und Bautenschützer,  Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker, Keramiker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Maler und Lackierer, Maurer, Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik, Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik, Mediengestalter Digital und Print, Medientechnologe Druck, Metallblasinstrumentenmacher, Naturwerksteinmechaniker, Ofen-und Luftheizungsbauer, Rohrleitungsbauer, Schilder-und Lichtreklamehersteller, Schornsteinfeger, Steinmetz und Steinbildhauer, Straßenbauer, Stuckateur, Tiefbaufacharbeiter, Uhrmacher, Wärme-, Kälte und Schallschutzisolierer, Zweiradmechatroniker sowie Kaufleute für Büromanagement in o.g. Gewerken

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Bianca Mandt

Tel. +49 241 471-175

Fax +49 241 471-103

bianca.mandt--at--hwk-aachen.de

Ausbildungsberaterin für die Berufe:
Augenoptiker, Bodenleger, Drechsler, Elektroniker, Feinwerkmechaniker, Goldschmied, Hörakustiker, Hörgeräteakustiker, Informationselektroniker, Kosmetiker, Metallbauer, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik-Mechaniker, Parkettleger, Sattler, Technischer Produktdesigner, Tischler, Zahntechniker, Zerspanungsmechaniker sowie Kaufleute für Büromanagement in o.g. Gewerken

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Florian Ophoven

Tel. +49 241 471-168

Fax +49 241 471-103

florian.ophoven--at--hwk-aachen.de

Ausbildungsberater für die Berufe:
Anlagenmechaniker SHK, Bäcker, Behälter- und Apparatebauer, Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk mit dem jeweiligen Schwerpunkt: Bäckerei/Fleischerei/Konditorei, Friseur, Fleischer, Gebäudereiniger, Konditor, Maßschneider, Mechatroniker, Mechatroniker für Kältetechnik, Raumausstatter, Schuhmacher, Textilreiniger sowie Kaufleute für Büromanagement in o.g. Gewerken
 

Ausbildung im Handwerk

Die Berufsausbildung im Handwerk wird u. a. durch die entsprechenden Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) und weiterer Gesetze wie dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitordnung etc. geregelt. Neben den Handwerksberufen kann in Handwerksbetrieben auch in kaufmännischen (z. B. Bürokauffrau/mann, Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk) und anderen Ausbildungsberufen (z. B. IT-Berufen) ausgebildet werden.

Antrag auf Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
In der Regel bildet im Handwerk die Handwerksmeisterin oder der Handwerksmeister im entsprechenden Ausbildungsberuf aus. Ausbildungsberechtigt können aber auch andere Personen sein, z. B. Diplom-Ingenieure. Außerdem kann eine Ausbildungsberechtigung durch einen "Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung von Lehrlingen" bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Die Berufsausbildung wird als dual (zweiseitig) bezeichnet, weil sie an zwei Lernorten stattfindet: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Im Betrieb überwiegen die praktischen und in der Berufsschule die theoretischen Inhalte. Wichtige rechtliche Grundlagen für die duale Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) sowie die jeweiligen Schulgesetze der Länder, in Nordrhein-Westfalen die Ausbildungsordnung Berufskolleg (APO-BK).

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Der Ausbildungsbetrieb
Die Ausbildung im Betrieb richtet sich nach der für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlassenen Ausbildungsordnung. Darin sind u. a. die Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen für die jeweiligen Berufe geregelt. Ergänzt wird die betriebliche Ausbildung in vielen Handwerksberufen durch Kurse in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Dort werden die Auszubildenden mit den modernsten Techniken und Technologien vertraut gemacht, die zum praktischen Aufgabenspektrum ihrer Berufsausbildung gehören. 

Die Berufsschule
Die Ausbildung an den Berufsschulen richtet sich nach landeseinheitlichen Lehrplänen, die vom Schulministerium erlassen werden. Neben berufsbezogenen Fächern (ca. 60% der Unterrichtszeit) werden auch berufsübergreifende Fächer wie Deutsch / Kommunikation, Religion, Wirtschafts- und Sozialkunde und Sport / Gesundheitsförderung unterrichtet.

Der Unterricht erfolgt in der Regel entweder wöchentlich an jeweils ein oder zwei achtstündigen Unterrichtstagen oder zusammenhängend, d. h. wochenweise im Block.

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, Lehrlinge zum Besuch des Berufsschulunterrichtes anzuhalten und für diese Zeit freizustellen. Nach Abschluss eines jeden Schuljahres erhalten die Schüler ein Zeugnis, in dem vermerkt ist, ob die Leistungsanforderungen der Klasse erfüllt wurden. Alle Schülerinnen und Schüler rücken automatisch in die nächste Klasse vor. Die Wiederholung einer Klasse erfolgt nur, wenn es zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses kommt.

Der Berufsschulabschluss
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom beruflichen Abschluss (Gesellen- / Abschlussprüfung) zuerkannt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.

  • Der Abschluss der Berufsschule ist dem Abschluss der Hauptschule nach der Klasse Typ A gleichwertig.
  • Wer die Berufsschule mit der Gesamtnote 3,0 oder besser abschließt, seine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung besteht und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen kann, erhält den Abschluss Fachoberschulreife.

Die Ausbildungsdauer
beträgt - je nach Beruf - zwischen 2 und 3½ Jahren. Eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. eine Teilzeitberufsausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Auslandsaufenthalt
Bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit kann - in Absprache mit dem ausbildenden Betrieb - im Ausland absolviert werden.

Interessante Links im Internet:

  • www.handfest-online.de: Informationen zu Ausbildungsberufen, - tarifen und Karrieremöglichkeiten im Handwerk
  • www.berufsinfo.org: "Infocenter Ausbildungsberufe im Handwerk" von der Handwerkskammer zu Köln, u.a. mit allen Ausbildungsordnungen und Ausbildungsvergütungen
  • berufenet: Umfangreiche Informationsseiten der Bundesagentur für Arbeit zu allen Ausbildungsberufen
  • www.keinabschlussohneanschluss.nrw.de: Informationen rund um Berufswahl, Ausbildung, Berufsleben und Arbeitslosigkeit
  • www.learnline.de: Nordrhein-westfälischer Bildungsserver, mit vielfältigen Informationen auch zum Thema Berufliche Bildung
  • www.tarifregister.nrw.de: Informationen zum Tarifvertragsrecht, u. a. Ausbildungsvergütungen und Anfangsentgelte im 1. Berufsjahr


Während Teilzeit im Arbeitsleben selbstverständlich ist, geht man in der Ausbildung in der Regel immer noch von einer 40-Stunden-Woche aus. Doch das muss nicht sein. Gerade, wenn man noch einen Teilzeitjob hat oder anderweitige Verpflichtungen (Erziehung Kinder, Sprachkurse etc.) kann eine Teilzeitausbildung sinnvoll sein. Auszubildender und Betrieb können die wöchentliche Ausbildungszeit im Vertrag verkürzen. Eine wöchentliche Mindestausbildungszeit von 20 Stunden sollte aber nicht unterschritten werden.

Auch für Unternehmen bietet diese Ausbildungsform viele Vorteile:

  • Nachwuchssorgen? Sie erschließen sich neue Bewerbergruppen.
  • Ein unterbrochenes Ausbildungsverhältnis (z.B. nach Schwangerschaft) kann in Teilzeit fortgesetzt.
  • Die Auszubildenden sind oft reifer und verantwortungsbewusster.
  • Ihre Ausbildungskosten werden entlastet.
  • Die Arbeitszeiten können Sie an die Betriebsabläufe anpassen.
  • Sie erfahren einen Imagegewinn als familienfreundliches Unternehmen.

Dauer
Die Teilzeitausbildung führt grundsätzlich zu einer entsprechenden Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungsdauer, maximal aber nur um das 1,5-Fache der Regelausbildungsdauer. Im Einzelfall kann die Gesamtausbildungsdauer aber auch verkürzt werden, wenn -wie bei jedem "normalen" Ausbildungsverhältnis - Verkürzungsgründe vorliegen (z.B. Alter mindestens 21 Jahre, Fachhochschulabschluss oder Abi).

Berufsschule
Der Teilzeitauszubildende muss den Berufsschulunterricht vollständig besuchen. Die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die wöchentliche Ausbildungszeit erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen.

Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage. Die Dauer der täglichen Arbeitszeit ist hierfür irrelevant. Teilzeitauszubildende, die an genauso vielen Tagen wie Vollzeitauszubildende arbeiten, haben den gleichen Urlaubsanspruch. Arbeiten Teilzeitauszubildende an weniger Tagen in der Woche als Vollzeitauszubildende, ist der Urlaub entsprechend zu kürzen.

Ausbildungsinhalte
Die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen müssen bei einer Teilzeitausbildung vollständig besucht werden. Die Ausbildungsinhalte werden an die Teilzeitausbildung angepasst. Da es sich bei den Teilzeitausbildungen immer um Einzelfälle handelt, sind diese mit dem jeweils zuständigen Ausbildungsberater abzustimmen.

Weitere Infos: www.netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de
Downloads:  Zusatzvereinbarung zur Teilzeitberufsausbildung

Infos zum Landesprogramm TEP- geförderte Teilzeitausbildung
Damit der Übergang in (Teilzeit-)Ausbildung gelingen kann, hat das Land das Programm Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP) aufgelegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Unterstützung bei der Suche nach einem betrieblichen Teilzeit-Ausbildungsplatz. Finanziert wird das Programm TEP mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Hier gelangen Sie zur Website der Regionalagentur Region Aachen Teilzeitberufsausbildung und TEP.
Hier können Sie den Flyer der Regionalagentur Region Aachen Teilzeitberufsausbildung für weitere Informationen herunterladen.

 

Bei einem Ausbildungsverbund schließen sich mehrere Betriebe (mindestens zwei) zusammen, um gemeinsam einen Lehrling auszubilden. Die Auszubildenden wechseln phasenweise in einen Partnerbetrieb, um dort die Arbeiten zu erlernen, die der Verbundpartner nicht vermitteln kann. Interessant ist dieses Ausbildungsmodell besonders für hoch spezialisierte Unternehmen. Aber auch für Betriebe, die neu gegründet wurden, die zu klein sind oder denen es an fachlichen oder organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Ausbildung fehlt.

Eine Ausbildung im Verbund wird gefördert. Bezuschusst werden Personal- und Sachkosten für betriebliche Ausbildungsplätze in Ausbildungsverbünden.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Es muss sich um einen Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer handeln.
  • Der Betrieb, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt, kann nicht alle nach der Ausbildungsordnung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im vollen Umfang vermitteln.
  • Dieser Betrieb darf noch nicht oder nicht mehr als zwei Ausbildungsjahrgänge in den zurückliegenden drei Jahren ausgebildet haben.
  • Mindestens sechs Monate der betrieblichen Ausbildung müssen von einem oder mehreren Verbundpartnern übernommen werden.
  • Die Verbundbetriebe müssen in Nordrhein-Westfalen ansässig sein.

Höhe der Förderung
Die finanzielle Unterstützung  wird als Zuschuss gewährt, d. h. die bereit gestellten Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.

Der Zuschuss beträgt 4.500 Euro je Ausbildungsplatz.

Die Auszahlung wird vom Nachweis der besetzten Ausbildungsplätze abhängig gemacht. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet, reduziert sich die Bewilligungssumme bzw. kann vollständig zurückgefordert werden.

Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn (für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) dem Versorgungsamt Köln vorliegen.

Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses. Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Downloads:

Was in der Ausbildung in der Bauwirtschaft bereits seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert wird, wurde inzwischen auch in anderen Ausbildungsberufen eingeführt: die gestufte Ausbildung.

Was bedeutet "gestufte Ausbildung"?
Das Konzept der gestuften Ausbildung sieht eine Zweiteilung der Ausbildung vor: In einer ersten Stufe (Dauer: 24 Monate) werden die Schwerpunkte der beruflichen Grund- und Fachausbildung vermittelt. Am Ende dieser ersten Stufe wird eine Abschlussprüfung abgelegt, so dass die Auszubildenden bereits nach zweijähriger Ausbildungsdauer einen ersten anerkannten Berufsabschluss erwerben können.

An die erste Stufe anschließend können die Auszubildenden in einer zweiten Stufe (Dauer: 12 – 18 Monate, d.h. 3. bzw. 4. Ausbildungsjahr) in einem darauf aufbauenden Beruf die Ausbildung fortführen, die dann mit der Gesellenprüfung abgeschlossen wird.

Eingeschränktes Bestehen
Besonders vorteilhaft ist die gestufte Ausbildung für Auszubildende in der Bauwirtschaft und im Maler- und Lackierergewerbe, die die Abschluss-/Gesellenprüfung nach drei Jahren (2. Stufe) nicht bestehen. Sie können trotz Nicht-Bestehens der Gesellenprüfung unter bestimmten Voraussetzungen den Facharbeiterabschluss der ersten Stufe und damit einen anerkannten Berufsabschluss erreichen.

Die Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn der Prüfling in der Abschluss-/Gesellenprüfung mindestens folgende Leistungen vorweisen kann:

  • im praktischen Teil insgesamt mindestens "ausreichend",
  • im schriftlichen Teil in einem der beiden fachbezogenen Prüfungsbereiche mindestens "ausreichend" und
  • in keinem der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung.

Die Handwerksberufe, in denen zur Zeit eine gestufte Ausbildung vorgesehen ist, haben wir hier für Sie aufgelistet:

  1. Stufe: Hochbaufacharbeiter/-in
  2. Stufe je nach gewähltem Schwerpunkt:
    - Maurer/-in
    - Beton- und Stahlbetonbauer/-in
    - Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in



  1. Stufe: Ausbaufacharbeiter/-in
  2. Stufe je nach gewähltem Schwerpunkt:
    - Zimmerer/-in
    - Wärme-, Kälte- und Schallisolierer/-in
    - Stuckateur/-in
    - Fließen-, Platten- und Mosaikleger/-in
    - Estrichleger/-in
    - Trockenbaumonteur/-in
  1. Stufe: Tiefbaufacharbeiter/-in
  2. Stufe je nach gewähltem Schwerpunkt:
    - Straßenbauer/-in
    - Brunnenbauer/-in
    - Rohrleitungsbauer/in
    - Kanalbauer/in
    - Spezialtiefbauer/in
    - Gleisbauer/in
  1. Stufe: Bauten- und Objektbeschichter/in
  2. Stufe je nach gewähltem Schwerpunkt:
    - Maler/-in und Lackierer/-in





Lehrstellenvermittlung

Leistungsstarke Auszubildende als Nachwuchs zu finden wird oftmals für kleine und mittlere Handwerksbetriebe zur Herausforderung. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Bewerbern. Unser Beratungsangebot ist kostenlos.

Die Bildungscoaches der Handwerkskammer führen in allen Schulferien gerne persönliche Gespräche mit Schüler/innen und Betrieben.
Alle Infos zur Lehrstellenvermittlung

Lehrvertrag Online

Sie können über den Lehrvertrag Online Ihren Berufsausbildungsvertrag direkt erstellen. Es wird ein PDF-Dokument erzeugt, das alle Vertragsexemplare enthält. Es öffnet sich automatisch oder wird in Ihrem Ordner Downloads gespeichert. Sie können den Vertrag während der Eingabe jederzeit zwischenspeichern. Dann wird Ihnen ein Link an die von Ihnen im Formular angegebene E-Mail-Adresse geschickt, über den Sie automatisch in die Eingabemaske zurückkehren können.
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