Nachschulung: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 450,00 €

Unterricht

26.02.2025

Mi 08:00 - 16:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 10 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

19.02.2025

Lehrgangsort

BGE Aachen

Tempelhofer Str. 15 - 17

52068 Aachen

Kontakt

Lisa Graff

Tel. 0241 9674-117

weiterbildung--at--hwk-aachen.de

Servicezeiten:

Mo - Do: 8 - 16 Uhr,
Fr: 8 - 12 Uhr

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Angebotsnummer 185408498-0

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erfordern zum Erhalt der Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eine regelmäßige Nachschulung. Diese sollte in der Regel alle drei Jahre nach der Erstprüfung bzw. den jeweiligen Nachschulungsterminen erfolgen..

  • Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte
  • Sichtprüfung
  • Durchführung von Kontrollmessungen
  • Sicherheitsunterweisung (i.S. des §12 ArbSchG, §4 DGUV 1 und des BetrSchV)
  • Aktuelle Informationen über die zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen, sowie über den Arbeitsbereich, in dem Sie tätig werden dürfen
  • Informationen über Neuerungen im Regel- und Vorschriftenwerk
  • Messübungen, ggf. mit den eigenen Messgeräten der Teilnehmer
  • Erstellen der notwendigen Dokumentationen
  • schriftlicher und praktischer Test

Hinweis:
Bei fehlender Nachqualifizierung sind die Voraussetzungen für eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht mehr erfüllt und die mit dem Zertifikat bescheinigte Qualifikation ist nicht mehr gültig.

Start des Lehrgangs: Mindest-Teilnehmerzahl erforderlich

Für Sie zur Info: Spätestens 14 Tage vor Lehrgangsstart erhalten Sie die Mitteilung, ob der Lehrgang durchgeführt wird.

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die mit festgelegten Tätigkeiten im Elektrobereich betraut werden sollen.

Abschluss

Nach bestandener Prüfung erhält der/die Teilnehmer/in ein Zertifikat zur weiteren Ausübungsberechtigung im Rahmen der "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".

Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Zertifikates "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" sein.

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