News vom 23.01.2023Entlastungen Energiekrise
Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Das Ziel der Maßnahmen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft zu entlasten. Nachfolgend werden in kompakter Form die wichtigsten Infos für Handwerksbetriebe zusammengefasst:
Haushalte & Unternehmen, mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh pro Entnahmestelle | Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Mio. kWh pro Entnahmestelle sowie Krankenhäuser | |
Gaspreisbremse bei der Überschreitung des Referenzpreises von … | 12,00 Cent/kWh (Brutto-Arbeitspreis) | 7,00 Cent/kWh (Netto-Arbeitspreis Energie ohne Netznutzungsentgelte sowie Abgaben und Steuern) |
Wärmepreisbremse bei Überschreitung des Referenzpreises von … | 9,50 Cent/kWh (Brutto-Arbeitspreis) | 7,54 Cent/kWh (Netto-Arbeitspreis) |
Das Entlastungskontingent beträgt … | 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs 2022 (Stand September 2022) | 70 % des Ist-Jahresverbrauches 2021 |
Der Rabatt muss nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn der tatsächliche Verbrauch unterhalb der angenommenen Menge liegt. Die Gaspreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt die Entlastung rückwirkend im März 2023.
Haushalte & Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh pro Entnahmestelle | Haushalte & Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 30.000 kWh pro Entnahmestelle | |
Strompreisbremse bei Überschreitung des Referenzpreises von … | 40,00 Cent/kWh (Brutto-Arbeitspreis) | 13,00 Cent/kWh (Netto-Arbeitspreis Energie ohne Netznutzungsentgelte sowie Abgaben und Steuern) |
Das Entlastungskontingent beträgt … | 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs 2022 (Stand September 2022) | 70 % des Ist-Jahresverbrauches 2021 |
Die Strompreisbremse gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024, jedoch werden die Entlastungsbeträge der Strompreisbremse für die Monate Januar und Februar 2023 erst rückwirkend im März 2023 angerechnet.
Die Preisbremse greift, wenn die Rechnung bezogen auf den Brennstoffpreis doppelt so hoch ausfällt wie im Jahr 2021. Dann übernimmt der Staat 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt. Dabei wird eine Bagatellgrenze für die Mehrbelastung von 100 Euro gezogen. Maximal werden 2000 Euro ausgezahlt.
Auf diese Weise sollen auch kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, und für die die Entlastung durch das Aussetzen des Dezember-Abschlags nicht ausreichend ist, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Gaspreisbremse im März 2023 zu überbrücken.
Für diese so betroffenen Betriebe will der Bund die Finanzierung in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Sobald die Details zur Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Überblick über alle Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung
Quelle: Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
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