Nutzen Sie finanzielle Förderungen für Ihre Weiterbildung!Fördergelder

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG bietet die perfekte Finanzierung, zum Beispiel Ihres geplanten Meistervorbereitungslehrgangs. Anträge und Formulare richtig auszufüllen ist aber nicht immer ganz einfach.

Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin gleich jetzt!

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Die folgende Grafik und unsere Kurzinformation geben Ihnen einen schnellen Überblick über die Vorteile des Aufstiegs-BAföG:

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Die Antragsformulare und weitere nützliche Informationen erhalten Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de.

Antrag Vollzeitlehrgang - dafür benötigen Sie diese Formulare:
- Formblatt A
- Anlage 1 zum Formblatt A
- Kopie des Gesellenbriefes
- Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
- BEI VERHEIRATETEN: Anlage 2 zum Formblatt A, Steuerbescheid (vorletztes Jahr), Heiratsurkunde
- BEI KINDERN: Geburtsurkunde
- FÜR AUSLÄNDISCHE ANTRAGSTELLER:  Anlage 3 zum Formblatt A (Nachweise)
Antrag Teilzeitlehrgang
- dafür benötigen Sie diese Formulare:
- Formblatt A
- Kopie des Gesellenbriefes
- FÜR AUSLÄNDISCHE ANTRAGSTELLER: Anlage 3 zum Formblatt A (Nachweise)

Antrag Teilnahmenachweis
Hier Formblatt F (Teilnahmenachweis) beantragen

Sprechen Sie uns gerne an:
Handwerkskammer Aachen
Weiterbildungsberatung
Tempelhofer Straße 15-17
52068 Aachen
Tel.: +49 241 9674-117
Tel.: +49 241 9674-122
Fax: +49 241 9674-174
weiterbildung@hwk-aachen.de

Unsere Servicezeiten:
Mo - Do: 8 - 16 Uhr,  Fr: 8 - 12 Uhr

Einfach erklärt: Das Aufstiegs-BAföG

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Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium

Bares für gute Leistungen!

Wenn Sie die Gesellen- oder Abschlussprüfung mit 87 von 100 Punkten bestehen, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung zu erhalten. Drei Jahre lang gibt es jährlich 2.900,- Euro!

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.sbb-stipendien.de.

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Sprechen Sie uns gerne an:

Richard Graf

Stv. Leitung des Geschäftsbereichs 1 - Berufsbildung und Prüfungswesen

Tel. +49 241 471-151

Fax +49 241 471-103

richard.graf--at--hwk-aachen.de

Erika Bierfert

Sekretariat Hauptgeschäftsführung

Tel. +49 241 471-124

Fax +49 241 471-101

erika.bierfert--at--hwk-aachen.de

Unsere Servicezeiten:
Mo - Do: 8 - 17 Uhr,  Fr: 8 - 14 Uhr

Bildungsscheck

Die Handwerkskammer Aachen ist als Beratungsstelle für den Bildungsscheck tätig und bietet eine kostenlose Beratung an.

  • Sie möchten sich weiterbilden oder Ihre Mitarbeiter fortbilden/weiterqualifizieren?

  • Sie möchten sich oder Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand halten und planen daher eine Weiterbildung?

    Sichern Sie sich jetzt mit dem Bildungsscheck NRW einen Zuschuss von 50% (max. 500 Euro) der Lehrgangsgebühren. Prüfungsvorbereitungen sind hiervon ausgeschlossen.

Individueller Bildungsscheck (Rechnungsempfänger sind Sie als Teilnehmer/in)

  • Zu versteuerndes Einkommen
    - bis max. 40.000 € bei Einzelveranlagung
    - bis max. 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung
  • Max. 1 Bildungsscheck pro Jahr

 Fragebogen für den individuellen Bildungsscheck NRW

 Datenschutzrechtliche Hinweise und Erklärung zum Bildungsscheck NRW




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Lassen Sie sich jetzt beraten:

Melissa Buse

Weiterbildungsberatung

Tel. +49 241 9674-122

Fax +49 241 9674-240

melissa.buse--at--hwk-aachen.de

Foerderung durch
esf Förderlogos 21-27 eu

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist das Recht auf bis zu 5 Tage Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit – und das jedes Jahr aufs Neue.

Wenn Sie also in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeiten (das sind alle außer Sachsen und Bayern), haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf. Ihr Arbeitergeber zahlt das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Keinen Bildungsurlaub gibt es leider für Beamte.

 Alle Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw



Meisterprämie NRW

Wer kann die Meisterprämie NRW beantragen? Alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister,
– die seit dem 01.07.2023 ihren Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B 1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben
UND
– deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in NRW liegt.

Info: Weitere Informationen zur Meisterprämie NRW sowie den Online-Antrag finden Sie unter www.meisterprämie.nrw und im Flyer Meisterprämie NRW.

Sprechen Sie mich gerne an:

Richard Graf

Stv. Leitung des Geschäftsbereichs 1 - Berufsbildung und Prüfungswesen

Tel. +49 241 471-151

Fax +49 241 471-103

richard.graf--at--hwk-aachen.de

Unsere Servicezeiten:
Mo - Do: 8 - 17 Uhr,  Fr: 8 - 14 Uhr

Beantragung der Prämie
Die Meisterprämie kann ausschließlich online über das Portal www.meisterprämie.nrw beantragt werden. Dafür sind jeweils digitale Kopien des Meisterprüfungszeugnisses und der erweiterten Meldebescheinigung notwendig. Die Meisterprämie NRW muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich. Beispiel: Wenn Ihr Meisterprüfungszeugnis am 04.07.2023 ausgestellt wurde, ist eine Antragstellung bis zum 03.10.2023 möglich.

 Alle weiteren Informationen finden Sie in diesem Informationsblatt.

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