News vom 11.01.2023Keine Musik von Instagram
Urheberrecht: Warum die Nutzung teuer werden kann und wie man sich bei Abmahnungen verhält
Düsseldorf. Instagram stellt seinen Nutzerinnen und Nutzern für Videos eine Auswahl an Musik bereit. Mittlerweile aber häufen sich Abmahnungen von Plattenfirmen gegenüber Gewerbetreibenden. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung. Dr. Jasper Prigger, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erklärt: „Wenn Sie Musik für Ihr Instagram Reel verwenden wollen, benötigen Sie im Grundsatz eine Erlaubnis. Denn die Rechteinhaber entscheiden darüber, ob ihre Werke verwendet werden dürfen oder nicht. Veröffentlichen Sie ein Video mit Musik ohne Erlaubnis, verletzen Sie das Urheberrecht. In der Folge können die Rechteinhaber mit einer Abmahnung von Ihnen verlangen, dass Sie die Nutzung unterlassen und einen Schadensersatz zahlen.“
Naheliegend ist die Frage: Was ist mit der Musik, die Instagram selber bereitstellt?
Viele Nutzerinnen und Nutzer gehen davon aus: Wenn ich Musik in der Bibliothek bei Instagram auswählen kann, darf ich sie auch nutzen. Das ist aber ein Trugschluss. Denn entscheidend ist, ob die Rechteinhaber die konkrete Nutzung erlaubt haben. Nur weil Instagram die Musik bereitstellt, bedeutet dies nicht, dass man ein Recht hat, sie in seinen Video einzubinden.
Die Musik-Richtlinien von Instagram beantworten die Frage, in welchem Umfang Musik verwendet werden darf. In diesen heißt es, dass Nutzerinnen und Nutzer allein verantwortlich für die von ihnen geposteten Inhalte sind und dies „auch für jegliche in dem jeweiligen Inhalt präsentierte Musik“ gelten soll. Weiter schreibt Instagram, dass eine gewerbliche Nutzung nicht erlaubt ist: „Kein Teil in diesen Nutzungsbedingungen stellt irgendeine Genehmigung durch uns hinsichtlich der Nutzung von Musik auf unseren Produkten dar. Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“
Mit anderen Worten: Jedes Unternehmen, das bei Instagram Musik verwendet, muss vorab bei den Rechteinhabern eine Lizenz erworben haben. Dabei kommt es auf die Größe nicht an. Auch kleine Handwerksbetriebe oder Solo-Selbstständige dürfen nicht auf die von Instagram bereitgestellte Musik zurückgreifen.
In den vergangenen Wochen hat die Kanzlei von Dr. Jasper Prigge mehrere Abmahnungen und Berechtigungsanfragen wegen der Nutzung von Musik bei Instagram bearbeitet. Es handelte sich zumeist um kleine Betriebe von Friseuren oder Designerinnen, die sich auf die Musikbibliothek verlassen und keine Lizenz gekauft hatten.
Die Rechteinhaber langten dabei mitunter ordentlich zu: In einem Fall wurden Lizenzgebühren in Höhe von 10.000 Euro gefordert. Hinzu traten Anwaltskosten, und natürlich sollten die Betroffenen die Verwendung der Musik unterlassen.
Diese Abmahnungen sind in jedem Fall ernstzunehmen. Unternehmen sollten sich absichern und unbedingt prüfen, ob sie die erforderlichen Rechte für die Veröffentlichung von Musik, aber auch Videos und Fotos, haben. Aber selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies noch nicht, dass die Abmahnung zulässig ist.
Wer eine Abmahnung erhält, sollte nicht selber mit der Gegenseite sprechen. Denn es besteht das Risiko, dass man unbewusst Informationen offenbart, die nachteilig sind. Dies kann eine spätere Verteidigung erschweren. Wichtig ist der Zeitraum, in dem eine Reaktion auf die Aufforderung möglich ist. Diese Fristen sollte man ernstnehmen, auch wenn sie sehr kurz sind. Denn nur so können unnötige Kosten vermieden werden.
Das Urheberrecht ist eine komplizierte Spezialmaterie. Deshalb sollten Unternehmer sich unbedingt von Anwälten beraten lassen, die sich mit Abmahnungen auskennen. Nur so können Betroffene sicher sein, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge