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Private Wallbox

News vom 15.04.2026Privater Strom für den Dienstwagen: Geld zurück gibt es nur gegen Nachweis

Die Wallbox zu Hause ist eine bequeme und preiswerte Angelegenheit – auch für den elektrischen Dienstwagen, der daheim aufgeladen wird. Die Kosten fürs Laden wurden bislang vom Arbeitgeber erstattet – und zwar als Pauschalbetrag und steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist darauf hin, dass das seit Anfang 2026 nicht mehr möglich ist.

Steuerfrei ist seit Jahresbeginn nur noch die Erstattung der tatsächlich angefallenen Stromkosten. Praktisch heißt das: Die Abrechnung wird komplizierter. Nachgewiesen werden müssen die tatsächlich geladene Strommenge und der Strompreis je Kilowattstunde.

Dazu gibt es technische Nachweismöglichkeiten:

  • ein fahrzeuginternes Messsystem, das Menge und Ladeort belegt. Angeboten wird es aber nur von wenigen Fahrzeuganbietern im Hochpreissegment.
  • ein mobiler Stromzähler, der zwischen Fahrzeug und Stromquelle geschaltet wird
  • eine Wallbox mit separatem Stromzähler nur fürs Laden des Dienstwagens. Der Wandlader sollte nach Expertenrat dabei eichrechtskonform oder MID-zertifiziert sein. MID steht dabei für eine europaweite Messgeräterichtlinie.

Der Arbeitgeber kann jeweils für ein Kalenderjahr festlegen, welche dieser zwei Methoden er zur Abrechnung mit dem Mitarbeiter nutzen möchte:

  • Pauschale: Sie entsteht aus dem Durchschnittsstrompreis für Haushalte, den das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelt. An dieser Stelle wird es dann kleinteilig: Maßgeblich ist der Preis des ersten Halbjahres des Vorjahres inklusive Steuern und Abgaben für einen Jahresverbrauch von 5.000 bis 15.000 Kilowattstunden, der dann auf volle Cent abgerundet wird. Für 2026 liegt der Wert nach dieser Berechnung bei 34 Cent pro Kilowattstunde.
  • Tatsächliche Kosten: Grundlage ist hier der Stromvertrag, den der Mitarbeiter für seine Wallbox abgeschlossen hat. Berechnet werden die Kosten dann anhand des gewählten Tarifs und der Abrechnungen, die der Wallbox-Besitzer erhält.