Gut gedämmt, gut fürs Klima: Handwerk, Industrie und Energiewirtschaft appellieren an die Ampelkoalition, die Gebäudesanierung dieses Jahr stärker voranzutreiben.
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Gut gedämmt, gut fürs Klima: Handwerk, Industrie und Energiewirtschaft appellieren an die Ampelkoalition, die Gebäudesanierung dieses Jahr stärker voranzutreiben.

News vom 11.01.20233Sanierungsförderung muss stabilisiert werden

Planungssicherheit und Wirksamkeit in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ schaffen und sichern

Berlin. Das zu Ende gehende Jahr war geprägt von überraschenden Einschnitten bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Das müsse sich ändern, forderten Ende 2022 der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem gemeinsamen schriftlichen Appell an die Bundesregierung. Die Forderung im Wortlaut:

Vertrauensverlust in die Förderkulisse droht die Gebäudesanierung zum Erlahmen zu bringen
Durch den Stopp der Effizienzhaus-Sanierungsförderung Anfang des Jahres, das unangekündigte Einkürzen sämtlicher Förderangebote für die energetische Gebäudesanierung Mitte des Jahres und weitere, weitreichende Anpassungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zum Abschluss des Jahres ist große Verunsicherung bei Gebäudeeigentümern und Investoren sowie im Bauwesen entstanden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Lieferketten für Baumaterialien weiterhin gestört sind und dass die Baukosten -– bei einer zugleich verschärften Baufinanzierungslage – überdurchschnittlich steigen. Als Folge droht ein Stillstand in der Gebäudesanierung.

Eine glaubhaft langfristig stabile Förderkulisse ist elementar wichtig für:

  • den Erhalt einer Dynamik in der Gebäudesanierung und die Möglichkeit für ein baldiges Steigern der Sanierungsgeschwindigkeit – wie sie für das Erreichen der Klimaschutzziele gefordert ist,
  • eine nachhaltige Verbesserung der Energiesicherheit,
  • einen Konjunkturimpuls durch verstärkte energetische Gebäudesanierung, die mit hoher Wertschöpfung in Deutschland einhergeht.

Politische Handlungsanforderungen

  1. BEG-Sanierungsförderung stabilisieren – und erfolgte Einkürzungen gegebenenfalls revidieren
    Nach der deutlichen Einkürzung der Fördersätze und der Eingrenzung der Fördertatbestände Mitte 2022 dürfen die Fördersätze keinesfalls weiter gesenkt werden. Die bestehenden Förderangebote für eine auf das 2045-Ziel ausgerichtete technologieoffene energetische Modernisierung – Gebäude-individuell, technologisch und ökologisch optimal – sollten längerfristig fortgeführt werden.
    Falls die Mitte 2022 vollzogenen Kürzungen negative Auswirkungen auf die Modernisierungstätigkeit zeigen, sollten diese umgehend rückgängig gemacht werden. Eine entsprechende Überprüfung ist schnellstmöglich erforderlich, spätestens Ende Q1/2023. Zudem sollte die Zuschussförderung für Effizienzhaus-Sanierungen wieder eingeführt werden: Rund 40 Prozent der Haupteinkommenspersonen in Haushalten mit Wohneigentum, das vor 1991 erbaut wurde, sind 65 Jahre und älter – zinsverbilligte Kredite sind hier ein ungeeignetes Instrument.
  2. Mittel von mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr vorsehen und kontinuierlich ausfinanzieren
    Um ein Ansteigen der Sanierungstätigkeit ohne erneute Stopps und Kürzungen der Förderangebote zu ermöglichen, werden kurzfristig – und gemessen an der aktuellen Mittelausstattung – für die Gebäudesanierung pro Jahr Finanzmittel von mindestens 15 Milliarden Euro benötigt. Die Koalitionspartner sollten diese Haushaltsmittel in der Finanzplanung vorsehen und kontinuierlich für deren Ausfinanzierung Sorge tragen.
    Entstehende finanzielle Möglichkeiten sollten genutzt werden, um das Förderbudget für die Gebäudesanierung perspektivisch auf 20 Milliarden Euro pro Jahr anzuheben, damit eine Sanierungswelle bis 2030 in die geforderte Breite getragen werden kann. Darüber hinaus sollte das Fördervolumen entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung verstetigt werden.
  3. Selbstverpflichtung seitens der Bundesregierung zur BEG-Sanierungsförderung aussprechen
    Die Bundesregierung sollte eine öffentliche Absichtsbekundung dafür aussprechen, dass die bestehenden Förderprogramme für mindestens zehn Jahre fortgeführt werden – wie sie es 2019 zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung getan hat.
    So besteht die Chance, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Gebäudeeigentümer und Investoren benötigen Planungssicherheit zur Umsetzung von Sanierungsprojekten. Ebenso braucht die Wirtschaft Planungssicherheit, um Kapazitäten vorzuhalten und auszubauen sowie um insbesondere die Fachkräftebasis auszuweiten.